Ambulante Operationen und Behandlungen sind am Krankenhaus Vilsbiburg derzeit noch möglich. Durch die Berichterstattung über den Entzug der Zulassung zur ambulanten Behandlung durch die Chefärzte am Vilsbiburger Krankenhaus, die durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) erfolgt ist, ist in der Bevölkerung teilweise der Eindruck entstanden, dass man in Vilsbiburg nicht mehr ambulant operiert oder behandelt werden könne. „Tatsache ist, dass die Chefärzte von der Kassenärztlichen Vereinigung vorerst keine Verlängerung ihrer Ermächtigung, auch gesetzlich Versicherte ambulant behandeln zu dürfen, erhalten haben. Ambulante Operationen und auch ein Teil der ambulanten Untersuchungen sind davon aber vorerst nicht betroffen und können weiterhin durchgeführt werden“, informiert Dr. Marlis Flieser-Hartl, Vorstandsvorsitzende der LaKUMed-Klinikgruppe.
Ambulante Operationen sind von der Entscheidung der KV gar nicht betroffen und finden – auch für gesetzlich versicherte Patienten – sowohl derzeit als auch künftig, im gleichen Umfang und von den gleichen Ärzten wie bisher statt. Dazu gehören beispielsweise Leistenbruch-Operationen, Arthroskopien am Knie oder Metallentfernungen; aber auch Darmspiegelungen. „Bei Magenspiegelungen dagegen ist dies am Krankenhaus derzeit nur ambulant möglich, wenn sie zusammen mit einer Darmspiegelung durchgeführt werden“, so Dr. Flieser-Hartl. „Welche Behandlungen und Eingriffe für gesetzlich versicherte Patienten momentan ambulant erlaubt sind, hängt unter anderem vom komplexen Abrechnungsmodus der Kassen ab. Wir raten daher den Patienten, die sich im Krankenhaus Vilsbiburg ambulant behandeln lassen wollen, sich jeweils auch im Krankenhaus zu erkundigen.“
Unfallchirurgie/Orthopädie: Eine Ermächtigung noch bis Sommer vorhanden
Im Bereich der Unfallchirurgie und Orthopädie können derzeit darüber hinaus noch weitere ambulante Untersuchungen und Nachbehandlungen stattfinden. Da Oberarzt Dr. Richard Voithenleitner über eine Ermächtigung, auch gesetzlich Versicherte ambulant behandeln zu dürfen, verfügt, können nach wie vor gesetzlich versicherte Patienten mit Überweisungsschein vom Hausarzt ins Krankenhaus Vilsbiburg zur ambulanten Diagnose und Behandlung zugewiesen werden. Die Ermächtigung von Dr. Voithenleitner gilt noch bis Sommer 2013. Darüber, ob diese Ermächtigung verlängert wird, liegen noch keine Informationen vor. Auch die derzeitigen Entscheidungen der Kassenärztlichen Vereinigung sind noch nicht endgültig, da die Chefärzte des Krankenhauses Vilsbiburg Widerspruch eingelegt haben. Der Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung prüft diese Widersprüche derzeit. Informationen über Entscheidungen der KV liegen LaKUMed noch nicht vor.
Mit einem Einweisungsschein kann ein Patient immer im Vorfeld einer notwendigen Operation vom Hausarzt ins Krankenhaus Vilsbiburg zugewiesen werden; und dort kann vor der Operation auf Kosten des Krankenhausbudgets eine ambulante Voruntersuchung erfolgen. Alle stationären Behandlungen können am Krankenhaus Vilsbiburg wie bisher auch weiterhin durchgeführt werden.
Stadt Landshut: Für alle Facharztbereiche Überversorgung
Vilsbiburg: Zu wenig niedergelassene Fachärzte
Eine Ermächtigung für Krankenhausärzte, auch gesetzlich Versicherte für ausgewählte und eng begrenzte Therapie und Diagnostik ambulant behandeln zu dürfen, kann die Kassenärztliche Vereinigung immer dann erteilen, wenn dafür aufgrund der örtlichen Situation ein quantitativer oder qualitativer Bedarf besteht. Dieser wurde den Chefärzten des Krankenhauses Vilsbiburg in der Vergangenheit und seit vielen Jahren von der Kassenärztlichen Vereinigung für besondere fachärztliche Leistungen auf Überweisung durch den Hausarzt erteilt. Hintergrund ist die Tatsache, dass in Vilsbiburg nur ein Facharzt für Chirurgie und nur eine internistische Facharztpraxis angesiedelt sind. Die besonderen Teilgebiete, über die die ermächtigten Chefärzte verfügen – Viszeralchirurgie, Orthopädie, Gastroenterologie – sind in Vilsbiburg überhaupt nicht vertreten. „Diese schlechte Versorgung im fachärztlichen Bereich in Vilsbiburg ergibt sich durch die Bedarfsplanungsregeln, die den fachärztlichen Bedarf insgesamt für Stadt und Landkreis Landshut festlegen, aber auf eine Verteilung innerhalb dieser Planungsregion keine Rücksicht nimmt“, informiert Dr. Marlis Flieser-Hartl. „In der Stadt Landshut besteht für alle Facharztbereiche eine Überversorgung, die dem gesamten Planungsbereich angerechnet wird. Das bedeutet: Weil es in Landshut zu viele Fachärzte gibt, darf sich im Landkreis kein Facharzt mehr niederlassen. Eine gewisse Kompensation dafür konnte bisher durch die Ermächtigung der Krankenhaus-Chefärzte für bestimmte Behandlungen und Untersuchungen erreicht werden. Besondere Bedeutung hatte die Ermächtigung für die Möglichkeit, dass Hausärzte ihre Patienten für die Frage, ob eine OP-Indikation besteht, sowie für bestimmte Nachsorgen nach einer Operation direkt an den Arzt im Krankenhaus überweisen konnten. Dies ist – Unfallchirurgie und Orthopädie noch ausgenommen – aufgrund des Entzugs der Ermächtigung für die Chefärzte derzeit nicht mehr möglich.“
Unterschriftenaktion und weitere Maßnahmen
Damit auch künftig Patienten, die gesetzlich versichert sind, ambulant in Vilsbiburg behandelt werden dürfen, wurden zusätzlich zu den Widersprüchen, die die Chefärzte eingerecht haben, bereits zahlreiche Aktivitäten von verschiedenen Seiten gestartet. Landrat Josef Eppeneder hat eine Arbeitsgruppe einberufen, diese Woche startet der Landkreis Landshut zusammen mit den Gemeinden im südlichen Landkreis eine Unterschriftenaktion für die Aufrechterhaltung der ambulanten Versorgung in Vilsbiburg. Auch die Hausärzte aus dem Raum Vilsbiburg haben sich bereits schriftlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung für die Beibehaltung der bisherigen Ermächtigungen der Chefärzte des Krankenhauses Vilsbiburg ausgesprochen, da diese Lösung den Interessen der Patienten am besten gerecht wird.