Kooperationspartner und Beratungsstellen
Stomatherapie
• Herr Finsterbusch, Firma Liedtke, Achdorfer Weg 5, 84036 Landshut
Ernährungsberatung
• B. Gierl, Landshut-Achdorf
• J. Kämmerer, Vilsbiburg
Schmerztherapie
• PD Dr. Anetseder, Krankenhaus Landshut-Achdorf
Hospiz
• Frau Kirsten-Hoser, Theaterstr. , 84028 Landshut
Physiotherapie
• Frau Wille, Physio-World, Achdorfer Weg 5, 84036 Landshut
• Frau Stiegler, Vilsbiburg
Überleitungspflege
• Frau Pirkl, Landshut-Achdorf
Study nurse
• Frau R. Grunewald, Praxis Vehling/Kaiser, Ländgasse 132-135, 84036 Landshut
Genetische Beratung
• MGZ - Medizinisch Genetisches Zentrum München, Bayerstraße 3-5, 80335 München
www.mgz-muenchen.de
• Dres. Ebner/Markus, Roritzstraße 2, 93047 Regensburg
Psychoonkologie
• Dres. Staudinger/Pfeffer/Pfeffer, Innere Münchnerstraße 10, 84028 Landshut
Seelsorge
• Pfarrerin Henninger, Landshut-Achdorf
• Schwester Michaela
• Hr. Kögl, Vilsbiburg
• Pater des Salisianerklosters
Krebsinformationsdienst KID
Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg
Im Neuenheimer Feld 280
69120 Heidelberg
Telefon 06221/41 01 21
Fax: 06221/401 80 06
KID@dkfz.de
www.krebsinformation.de
Deutsche Krebshilfe e.V.
Buschstraße 32
53113 Bonn
Telefon. 0228/72 99 00
deutsche@krebshilfe.de
www.krebshilfe.de
Deutsche Krebsgesellschaft e.V.
Steinlestr. 6
60596 Frankfurt am Main
Telefon 069/63 00 96 0
Fax: 069/63 00 96 66
info@krebsgesellschaft.de
www.krebsgesellschaft.de
Stiftung LebensBlicke
Bremserstraße 79
67063 Ludwigshafen
Telefon 06 21/503 41 16
Fax 06 21/503 41 12
stiftung@lebensblicke.de
www.lebensblicke.de
Felix Burda Stiftung
Rosenkavalierplatz 10
81925 München
Telefon 089/9250 2501
Fax 089/9250 2713
kontakt@foundation.burda.com
www.darmkrebs.de und
www.darmkrebsfrueherkennung.de
Infonetz Darmkrebs
www.darmkrebs-therapie.de
Sächsische Krebsgesellschaft e.V.
Schlobigplatz 23
08056 Zwickau
Telefon 0375/281403
Fax: 0375/281404
info@skg-ev.de
www.saechsische-krebsgesellschaft-ev.de
Härtefonds
Bei der Bewältigung von finanziellen Problemen hilft auch die Deutsche Krebshilfe Bonn. Mit einem
Härtefonds unterstützt sie schnell und unbürokratisch Krebspatienten und deren Familien, die durch
eine Erkrankung in eine finanzielle Notlage geraten sind. Die finanzielle Zuwendung ist in der Höhe
begrenzt und wird nur einmal gewährt. Ein einfaches Formular mit dem Nachweis der Bedürftigkeit
muss ausgefüllt werden.
Informationen zu diesem Thema können Sie in der Broschüre finden „Wegweiser zu Sozialleistungen – Informationen und Hinweise“ und bei
Deutsche Krebshilfe e.V., Thomas-Mann-Staße 40, 53111 Bonn, Telefon: 0228/729900 erhalten.
Schwerbehindertenausweis
Bei einer Krebserkrankung kann auf Antrag beim zuständigen Versorgungsamt ein so genannter „Grad der Behinderung“ festgestellt werden. Das ist die Grundlage dafür, ob jemand Rechte oder
Nachteilsausgleiche in Anspruchnehmen kann.
Menschen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX)
schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50% vorliegt. Dann
ergeben sich folgende Begünstigungen:
• Erhöhter Kündigungsschutz am Arbeitsplatz
• Anspruch auf fünf Tage Sonderurlaub
• Je nach Höhe des zuerkannten Grades der Behinderung bestimmte Steuererleichterungen
(Auskunft erteilt das Finanzamt)
• Gegebenenfalls vorzeitige Altersrente oder Pensionierung
Bei bestimmten weiteren gesundheitlichen Einschränkungen werden folgende Vergünstigungen
gewährt, wie z.B.
• Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr mit Eigenanteil oder Kfz-Steuerermäßigung
(Vorraussetzung ist das Merkzeichen „G“ für erhebliche Gehbehinderung)
• Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen
(Vorraussetzung ist „B“ Notwendigkeit der Begleitperson)
• Parkerleichterung und Kfz-Steuerbefreiung (Voraussetzung ist „aG“: außergewöhnliche Gehbehinderung)
• Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühr
(Vorraussetzung ist „RF“ für Rundfunk-und Fernsehgebührbefreiung)
Anträge zur Anerkennung als schwerbehinderter Mensch sind bei den Versorgungsämtern zu stellen.
Es gibt hierzu ein Antragsformular.
Bei der Ausfüllung und Weiterleitung hilft Ihnen auch der Sozialdienst unserer Krankenhäuser oder die
Bürgerberatung der Gemeindeverwaltung.
Medizinrechts-Beratungsnetz
Juristischen Rat in Sachen Medizinrecht gibt es bei der Stiftung Gesundheit. Sie bietet bundesweit kostenfreie Erstberatung, z.B. bei Konflikten mit Ihrer Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung. Das Medizinrechts-Beratungsnetz ist eine gemeinsame Einrichtung der Stiftung Gesundheit und des Medizinrechtsanwälte e.V.
www.medizinrechts-beratungsnetz.de
Kostenlose Service-Hotline: 0800/0 73 24 83